Hausordnung

 

Sehr geehrte Besuchende,

wir freuen uns, Sie im Ludwig Erhard Zentrum (LEZ) begrüßen zu dürfen. Um allen Besuchenden und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Exponate und der einzelnen Elemente der Ausstellung zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besuchenden verbindlich. Mit dem Betreten des LEZ erkennen die Besuchenden folgende Regelungen an.

 

Hausrecht

Die Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Ludwig-Erhard-Haus übt, vertreten durch die Mitarbeitenden des LEZ, das Hausrecht aus. Anweisungen der Mitarbeitenden sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz der vom LEZ bewahrten Gebäude, der Ausstellung und der einzelnen Exponate. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeitenden nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

 

Eintrittspreis und Öffnungszeiten

Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des LEZ werden von der Museumsverwaltung festgelegt. Sie können bei der Kasse eingesehen werden. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besuchende gesperrt werden.

Die Besuchszeit beginnt DI–FR um 9:00 Uhr, SA, SO und an Feiertagen um 10:00 Uhr und endet DI–SO sowie an Feiertagen um 18:00 Uhr. Am letzten DO im Monat endet die Besuchszeit um 21:00 Uhr. 

 

Diese Zeiten gelten nicht für den Lernsupermarkt „Ludwigs kleine Welt“, der ausschließlich für vorangemeldete Gruppen zu den vereinbarten Zeiten zugänglich ist. Zusätzlich finden regelmäßig offene Spielnachmittage für Familien statt.

 

Häuser des LEZ

Im gesamten LEZ ist das Rauchen untersagt. Tiere sind in den Häusern des LEZ nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Blindenführ- und Begleithunde. Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u.ä. ist in den Gebäuden des LEZ nicht gestattet. Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

 

Garderobe

Unserer Garderobe steht Besuchenden während der gesamten Öffnungszeit des LEZ zur Verfügung. Taschen, Rucksäcke, Schirme sowie ggfs. andere sperrige Gegenstände dürfen nicht mit in die Ausstellung und den Lernsupermarkt genommen werden, sondern müssen im Garderobenbereich und den Schließfächern verstaut werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe und den Inhalt der
Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

 

Toiletten und Wickeltisch

Toiletten befinden sich im Erdgeschoss des Neubaus und des Geburtshauses. Diese Toiletten sind keine öffentlichen Sanitäreinrichtungen, sondern den Besuchenden des LEZ vorbehalten. Einen Wickeltisch finden Sie in der Behindertentoilette im Erdgeschoss des Neubaus.

 

Ausstellungsfläche

Essen und Trinken ist in der Ausstellung nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen unserer Garderobe zur Verfügung. Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Bitte halten Sie einen Sicherheitsabstand zu den Exponaten ein. Das Berühren ist nicht gestattet. In Rücksichtnahme auf andere Besuchende vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in der Ausstellung auf lautlos zu schalten oder es sind entsprechende Kopfhörer zu verwenden. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet. Führungen durch die Ausstellung dürfen nur autorisierte Mitarbeitende des LEZ geben.

 

Aufsichtspflicht

Wir freuen uns besonders über die jüngsten Besuchenden im LEZ und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellung und der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besuchenden genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet. Begleitpersonen wie LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Die Aufsichtspflicht verbleibt während des gesamten Aufenthalts im LEZ bei LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigten.

 

Foto-, Film- und Audioaufnahmen

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren in der Dauerausstellung gestattet. In Sonderausstellungen ist das Fotografieren hingegen untersagt. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des LEZ erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das LEZ ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative. Das Fotografieren mit einem Stativ oder einem Selfie-Stick ist nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen im Internet und in den Sozialen Medien keine private Nutzung darstellt und unter Umständen Urheberrechte verletzt. Zum Schutz der Besuchenden sowie der Ausstellung und Exponate werden die Museumsgebäude und die Ausstellungsräume videoüberwacht.

 

Fundgegenstände

Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir bei der Kasse im Foyer abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

Haftung

Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.

 

Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bei Bedarf kann sie an der Kasse während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anregungen zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation und wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.

 

STIFTUNG LUDWIG-ERHARD-HAUS
FRIEDRICHSTRAßE 4
90762 FÜRTH
+49 911 6218080
INFO@LUDWIG-ERHARD-ZENTRUM.DE